§ 1 Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
§ 2 Ausführung durch andere Unternehmen
Die Kühn & Partner Reinigungsservice GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
§ 3 Aufmass
Bei der Abrechnung nach Aufmass (nicht bei Pauschalverträgen) sind die zugrundeliegenden Maße gemäß der Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Rechnung widerspricht, gelten die Maße als anerkannt. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrundliegenden Maße unrichtig sind, werden diese vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellt. Die neu festgestellten Maße gelten nur für zukünftige Aufträge. Erstattungen oder Rückzahlungen für vergangene Aufträge sind ausgeschlossen.
§ 4 Preisänderung
Die Kühn & Partner GmbH kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:
(a)Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 85% vereinbart.
(b)Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Kühn & Partner GmbH geändert werden.
(c)Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.
(d)Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens an dem Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
(e)Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.
§ 5 Gewährleistung/Auftragserfüllung/Abnahme
(a)Die Werkleistungen der Kühn & Partner GmbH gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens bei Ingebrauchnahme schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
(b)Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Kühn & Partner GmbH. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftraggeber, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer, gilt das Werk als nicht abgenommen.
(c)Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an Kühn & Partner GmbH weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
§ 6 Abschließende Bestimmungen/Gerichtsstand/Erfüllungsort
Es gilt – soweit zulässig – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie Verbraucher sind, so gilt dies nur, soweit die Ihnen zustehenden Rechte des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, hierdurch nicht beschränkt oder entzogen werden. Wenn der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder wenn er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, gilt für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Firmensitz als Gerichtsstand und Erfüllungsort.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.